Blitzschutzsystem

Ein Blitzschutzsystem besteht aus einem Äußeren und Inneren Blitzschutz. Das Blitzschutzsystem wird über eine Schutzklasse festgelegt, wobei die Wirksamkeit von Schutzklasse I. zu Schutzklasse IV. abnimmt. Die benötigte Schutzklasse wird durch Abschätzung des Schadenrisikos nach DIN EN 62305-2 VDE 0185-305-2 ermittelt, soweit es nicht durch Vorschriften festgelegt ist.

Unser Fachpersonal plant und installiert Blitzschutzsysteme für:

  • Sonderbauten mit Mobilfunkanlagen
  • Krankenhäuser
  • Sportanlagen
  • Schornsteine
  • Brücken
  • Verwaltungsgebäude
  • Industrieanlagen
  • Gewerblich genutzte Gebäude
  • Silos
  • Kirchtürme und Kirchen
  • Schulen und Kindergärten
  • Golfanlagen
  • Ein- und Mehrfamilienhäuser